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Für die erfolgreiche Übermittlung einer elektronischen Rechnung als Rechnungssteller oder -sender ist eine eindeutige Identifikation und Adressierung des Rechnungsempfängers erforderlich.
Die Leitweg-ID muss bei der elektronischen Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber der Bundesverwaltung verpflichtend übermittelt werden.
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Das Element 1 der Leitweg-ID stellt die Kennzahl des Bundeslandes bzw. des Bundes dar:
Jetzt die Leitweg-ID Format-Spezifikation Version 2.0.2 der Kosit (Koordinierungsstelle für IT-Standards) herunterladen (28.07.2021)
Die Leitweg-ID wird im Standard XRechnung im Feld “Käuferreferenz” (BT-10 Buyer Reference ) angegeben und muss als Pflichtangabe auf jeder E-Rechnung übermittelt werden.
Wenn Sie Ihre Rechnung an Plattformen wie ZRE oder OZG-RE übermitteln, ist es zwingend erforderlich, im Feld “Buyer Reference” (BT-10 Buyer Reference) die Leitweg-ID anzugeben.
Wenn Sie die Rechnung per E-Mail direkt an den Kunden senden, ist die Verwendung der Leitweg-ID optional. Klären Sie direkt mit dem Auftraggeber, ob die Leitweg-ID erforderlich ist oder nicht.
Die Rechnungsübermitlung an ZRE und OZG-RE kann erfolgen über:
Peppol (“Pan-European Public Procurement Online“) bezeichnet eine in Europa und zunehmend auch international etablierte Infrastruktur zur sicheren Übermittlung von Daten im Kontext der elektronischen Beschaffung.
Peppol ermöglicht automatisierte Versendung, Übermittlung, Entgegennahme und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen.
Der Rechnungsabsender sollte nur eine Verbindung zum PEPPOL-Netzwerk bzw. PEPPOL-Zugangspunkt (PEPPOL Access Point) aufbauen. Die Übermittlung der Rechnung an den Rechnungsempfänger erfolgt automatisch.
Das Peppol-Netzwerk wird von den Rechnungseingangsplattformen ZRE und OZG-RE genutzt, um es Lieferanten als Rechnungssendern zu ermöglichen, elektronische Rechnungen automatisiert zu versenden.
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